Rechtsanwalt Walbach hat sich nach Studium an der Johannes-Gutenberg Universität in Mainz und Referendariat am Landgericht Darmstadt seit über zwei Jahrzehnten als engagierter Rechtsanwalt etabliert.
Seit 2007 trägt er den Titel des Fachanwalts für Erbrecht und Arbeitsrecht und gehört damit zu den ersten noch tätigen Fachanwälten für Erbrecht im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Sein Wissen und seine Erfahrung machen ihn zu einem versierten Experten auf dem Gebiet des Erbrechts, einschließlich des Internationalen Erbrechts. Bereits während seines Referendariats hat er sich intensiv mit diesen Themen beschäftigt und sich darauf spezialisiert, seinen Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten kompetent zur Seite zu stehen.
Aufgrund der mannigfachen Schnittstellen zwischen Familienrecht und Erbrecht widmet sich Rechtsanwalt Walbach auch dem Familienrecht und kann so sämtliche rechtlichen Aspekte im Sinne der Mandanten optimal berücksichtigen. Diese zusätzliche Expertise ermöglicht es ihm, Mandanten in Angelegenheiten rund um Ehe, Scheidung, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung kompetent zu beraten.
Herr Walbach ist darüber hinaus auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Seine Expertise erstreckt sich über sämtliche Facetten dieses Rechtsgebiets. Egal, ob es um Kündigungsschutz, Arbeitsverträge oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht – er setzt sich engagiert für die Interessen seiner Mandanten ein.