Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät und unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Zimmer in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung baulicher Vorhaben im privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bereich.
Im privaten Baurecht zählen hierzu insbesondere Verträge zwischen Bauherren/Auftraggebern und Architekten, Generalunternehmern, sonstigen Handwerksunternehmen, aber auch Bauträgerverträge und Immobilienkaufverträge mit baurechtlicher Problemstellung.
Häufige Streitgegenstände sind insoweit insbesondere die verzögerte oder mangelbehaftete Fertigstellung von Vorhaben und die Begründetheit zur Zahlung angemahnter Rechnungen. Herr Rechtsanwalt Zimmer übernimmt hierbei für Sie die Beratung nach Überprüfung der vertraglichen Unterlagen sowie die Vertretung bei der Geltendmachung und Durchsetzung vertraglicher Rechte und Ansprüche sowie bei der Abwehr gegnerischer Forderungen. Hierzu zählen unter anderem Rechte bzw. Ansprüche des Auftraggebers auf
- Fertigstellung
- Mangelbeseitigung
- Schadensersatz
- Minderung
- Rückabwicklung
- Zurückbehaltung,
sowie Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere auf
- Zahlung von Abschlägen bzw. der vereinbarten Vergütung
- Leistung von Sicherheit
Ferner können auch nachbarliche Streitigkeiten dem Baurecht zuzuordnen sein. So z. B. wenn Beeinträchtigungen durch ein Bauvorhaben oder vom Grundstück der Nachbarschaft herrühren oder wenn zur Realisierung eigener Vorhaben die Zustimmung oder Mitwirkung der Nachbarschaft erforderlich ist (Hammerschlags- und Leiterrecht).
Der Bereich des öffentlichen Baurechts umfasst das Verhältnis zwischen Bürger und Baubehörde. Im Streit stehen oftmals die erteilte oder nicht erteilte Baugenehmigung oder aber behördliche Auflagen.