Herr Rechtsanwalt Dennis Zimmer betreut Sie auch gerne im Mietrecht.
Hierbei vertritt Herr Rechteanwalt Zimmer sowohl Vermieter als auch Mieter im privaten und im gewerblichen Mietrecht.
Das mietrechtliche Themengebiet erstreckt sich hierbei insbesondere auf die Spannungsfelder nach der Beendigung eines Mietverhältnisses, insbesondere
- Schönheitsreparaturen und Renovierungskosten,
- Kautionsrückzahlung
- Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache
aber auch auf rechtliche Fragestellungen im laufenden Mietverhältnis, beispielsweise über rechtliche Fragen
- der Vertragskündigung (z.B. wg. Eigenbedarfs od. Vertragspflichtverletzung) und hierauf gestützter Räumungsklagen
- im Hinblick auf Mängel der Mietsache und diesbezüglich mögliche Ansprüche auf Mietminderung
- der Mieterhöhung, Modernisierung oder Barrierefreiheit
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
Herr Rechtsanwalt Zimmer arbeitet mit Ihnen gemeinsam die in Ihrem individuellen Fall entscheidenden Besonderheiten heraus, um mit Ihnen die für Sie bestmögliche Vorgehensweise abzustimmen.