Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Zu den Schwerpunkten meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit zählen:
- Kündigung, ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Kündigungsschutzklage,
- Aufhebungsvereinbarung, Abwicklungsvertrag,
- Arbeitsvertrag,
- Abmahnung,
- Urlaub, Urlaubsgeld,
- Vergütung, Überstunden, Prämien, Zuschläge, Weihnachtsgeld,
- Ausschlussfristen,
- Zeugnis,
- Handelsvertreterrecht, Provision, Ausgleichsanspruch,
- Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Interessenausgleich,
- Betriebsrat, Wahl, Mitbestimmung
Das Arbeitsrecht ist aufgrund der Vielzahl von Regelungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Gesetzen und Rechtsprechung kompliziert und für einen juristischen Laien oftmals nur schwer durchschaubar. Daneben wird das deutsche Arbeitsrecht in den letzten Jahren verstärkt durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beeinflusst, das als vorrangiges Recht die bundesdeutschen Vorschriften zum Teil sogar verdrängt. Die Wechselwirkung der verschiedenen Rechtsquellen, die Anwendbarkeit höherrangigen Rechts, die Möglichkeit einer vertraglichen Disposition müssen überprüft und bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen genau beachtet werden.
Anbahnende arbeitsrechtliche Konflikte lassen sich durch vorbeugende Beratung oftmals ohne das Arbeitsgericht lösen. Ein letztendlich ungewisser Prozessausgang mit empfindlichem Kostenrisiko kann so vermieden werden. Ist dies nicht möglich, vertrete ich Sie in einem entsprechendem Verfahren mit dem notwendigen Nachdruck und erforderlichem Engagement. Ich bin bereits seit dem Jahr 2007 befugt, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen und neben meiner langjährigen Erfahrung gewährleisten fortwährende arbeitsrechtlichen Weiterbildungen die Qualität meiner Interessenwahrnehmung.