Expertise für grenzüberschreitende Angelegenheiten
In einer zunehmend globalisierten Welt, in der grenzüberschreitende Beziehungen und familiäre Verbindungen immer häufiger werden, bedarf es einer umfassenden rechtlichen Expertise, um die vielfältigen Aspekte internationaler Rechtsfälle richtig einschätzen und gegebenenfalls rechtzeitig Vorsorge treffen zu können. Unsere Kanzlei setzt hierbei auf die Kompetenz von Herrn Rechtsanwalt Walbach und Frau Advokat Mickoski, die sich speziell auf das internationale Erb- und Familienrecht fokussieren.
Warum internationales Erb- und Familienrecht?
Die Europäische Union und globale Vernetzungen bringen eine komplexe Dynamik in rechtliche Angelegenheiten, insbesondere im Erb- und Familienrecht. Multinationale Beziehungen erfordern oft die Beachtung verschiedener Rechtsordnungen, um eine umfassende und gerechte Lösung zu finden. Durch die Europäische Erbrechtsverordnung wurde dieser Herausforderung Rechnung getragen, indem eine Vereinheitlichung der Rechtslage innerhalb der EU geschaffen wurde. Kompetente Rechtsvertretung bleibt dennoch unerlässlich.
Unsere Expertise in internationalem Recht
Herr Rechtsanwalt Walbach und Frau Advokat Mickoski haben eine umfassende Erfahrung im internationalen Recht mit, insbesondere im Bereich des Erb- und Familienrechts. Sie verstehen die Herausforderungen internationaler Rechtsangelegenheiten und sind darauf spezialisiert, pragmatische und effektive Lösungen zu finden.
Wir bieten eine ganzheitliche Betreuung an: Wenn Ihre Rechtsfälle vor deutschen Gerichten vertreten werden können, übernimmt dies Herr Rechtsanwalt Walbach. Für Fälle, die vor den Gerichten Nordmazedoniens verhandelt werden müssen, steht Ihnen Frau Advokat Mickoski mit ihrer Erfahrung und Expertise zur Seite. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit Rechtsanwaltskanzleien vor Ort in vielen europäischen Ländern zusammen, um eine umfassende und grenzüberschreitende Betreuung sicherzustellen.